Steuerberaterinnen und Steuerberater,
die nach bestandener staatlicher Prüfung von den Steuerberaterkammern
als Steuerberater bestellt werden, unterliegen der Berufsaufsicht
durch Steuerberaterkammern und Berufsgerichte. Sie sind zur
Verschwiegenheit verpflichtet und im Strafverfahren zur Zeugnisverweigerung
berechtigt.
Zum Schutz ihrer Mandanten sind
Steuerberaterinnen und Steuerberater gegen
Vermögensschäden haftpflichtversichert. Sie
haben das Steuerberatungsgesetz
und die Berufsordnung der
Steuerberater zu beachten und sind bei der steuerlichen Beratung
an die Steuerberatergebührenverordnung
gebunden.