Steuerberaterinnen und Steuerberater, die nach bestandener staatlicher Prüfung von den Steuerberaterkammern als Steuerberater bestellt werden, unterliegen der Berufsaufsicht durch Steuerberaterkammern und Berufsgerichte. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und im Strafverfahren zur Zeugnisverweigerung berechtigt.

Zum Schutz ihrer Mandanten sind Steuerberaterinnen und Steuerberater gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert. Sie haben das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung der Steuerberater zu beachten und sind bei der steuerlichen Beratung an die Steuerberatergebührenverordnung gebunden.